Monatsarchiv Januar 2019

Immer aktuelle Gesundheitskarten nutzen!

 

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) weist darauf hin, dass elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1plus seit dem 1. Januar 2019 ungültig sind. Gesetzlich versicherte Patienten müssen bei einem Arztbesuch stets die eGK der
zweiten Generation dabei haben. Zu erkennen ist diese durch den Aufdruck „G2“ oder „G2.1“ oben rechts. Alte Karten zeigen den Hinweis „G1“.

Der Vorstandsvorsitzende der KZVWL Dr. Holger Seib erklärt: „Die Anwendungen der eGK werden stets weiter entwickelt, es sollte darum immer die von der Krankenkasse zuletzt zugeschickte eGK verwendet und die alte ensorgt werden – auch wenn die alte Karte laut Ablaufdatum noch gültig
ist“. Andernfalls komme es zu Problemen in den Arztpraxen. Die zweite Generation der eGK unterstützt neuere Verfahren und medizinische Fachanwendungen.